Promotion in Rechtswissenschaften oder in Verwaltungswissenschaften
Definition: Wissenschaft von der Entwicklung, Gestaltung und Verwirklichung des Rechts.
(Quelle: DWDS)
(Quelle: DWDS)
Fachbereich
Recht
Form
Extern
Dauer
ab 2 Jahren (abhängig von Grad und Universität)
Sprachen
Deutsch und/oder Englisch
Universitätsstatus
staatlich/ staatlich anerkannt (H+)
Abschluss
Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. oder Ph.D.)
Promovieren Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität mit weltweiter Anerkennung. Alle Verfahren sind anerkannt.
Sie sind interessiert?
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