Promotion in Rechtswissenschaften oder in Verwaltungswissenschaften
Definition: Wissenschaft von der Entwicklung, Gestaltung und Verwirklichung des Rechts.
(Quelle: DWDS)

Fachbereich

Recht

Form

Extern

Dauer

ab 2 Jahren (abhängig von Grad und Universität)

Sprachen

Deutsch und/oder Englisch

Universitätsstatus

staatlich/ staatlich anerkannt (H+)

Abschluss

Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. oder Ph.D.)

Promovieren Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität mit weltweiter Anerkennung. Alle Verfahren sind anerkannt.
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